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Jugend
Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) sieht es als eine seiner zentralen Aufgaben, sich für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Anliegen der Jugendlichen in Südtirol einzusetzen. Ob Lehrlingsvertrag, Sommerjob, Universität oder berufliche Weiterbildung, der ASGB bringt sich in die Gestaltung der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung in Südtirol ein.
In den verschiedenen Lehrlings- und Sektorenabkommen, die die Gewerkschaften in Ergänzung zu den Kollektivverträgen mit den Arbeitgeberverbänden abschließen, sind die Arbeitsbedingungen und die Entlohnungen für die berufstätige Jugend geregelt.
Der ASGB ist erster Ansperchpartner für arbeitende Jugendliche, die eine Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen oder zu ähnlichen Themen benötigen oder deren Rechte am Arbeitsplatz verletzt werden.
Wenn ihr Fragen oder Schwierigkeiten habt, die eure Arbeitsstelle oder eure Ausbildung oder Ähnliches betreffen, könnt ihr euch gerne an eines der ASGB-Büros wenden. AKTUELLE INFOS
Bist du Lehrling oder sonst lohnabhängig beschäftigt...? ...dann hast Anrecht auf eine Abfertigung! ...und musst dich innerhalb der ersten sechs Monate deines Lehrlings- bzw. Arbeitsverhältnisses entscheiden, ob du deine Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds einzahlen ober beim Betrieb lassen willst. Wir beraten dich und helfen dir bei dieser wichtigen Entscheidung!
...MEHR INFOS DAZU GIBT ES HIER... ► Zusatzrente Wer bereits im Berufsleben steht, sollte schon jetzt beginnen, eine Vorsorge für das Alter zu treffen. Die staatliche Rente wird für eine angemessene Finanzierung im Alter nicht ausreichen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine langfristig angelegte Vorsorge zu treffen. Mehr dazu unter www.laborfonds.it und unter www.pensplan.com
 Klick hier und lies das Informationsblatt des ASGB zur Zusatzrente NEU: Wir beraten dich zur Zusatzrente auch gerne in einem unserer InfoPoints in Bozen oder in unseren Bezirksbüros. Nütze die Gelegenheit und melde dich gleich zu einer kostenlosen Beratung an!
► Verbraucherschutz Die unüberschaubare tägliche Welle an Werbeinformationen führt vor lauter Angeboten bei vielen Konsumenten zu Unsicherheit oder zu unüberlegten Kaufentscheidungen. Sich richtig informieren heißt in diesem Falle auch Geld sparen! Die Verbraucherzentrale Südtirol bietet auf ihrer Website nützliche und interessante Tipps quer durch alle Lebensbereiche. Schaut mal rein unter www.consumer.bz.it ► Berufseinsteiger mit Matura - aufgepaßt! Die Abgänger der Handelsschule mit Matura in den Fachrichtungen Touristik, Betriebsführung und Datenverarbeitung sowie die Abgänger der Handelsoberschule mit Matura in den Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Verwaltung, Programmierer und Wirtschaftsgymnasium sind von der Lehrabschlussprüfung für die Tätigkeit als Bürofachkraft gänzlich befreit. Allerdings wird das entsprechende Lehrabschlussdiplom nicht automatisch ausgestellt. Hierfür muss ein eigener Antrag beim Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung gestellt werden. Immer wieder kommt es vor, dass Abgänger von Oberschulen ein Lehrverhältnis als Bürofachkraft eingehen, obwohl sie dieselbe Qualifikation bereits mit der Matura erworben haben. Für den Arbeitnehmer sind damit erhebliche Nachteile verbunden: - Als Lehrling hat man nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Beendigung der Lehrzeit muss der Lehrling vom Arbeitgeber nicht bestätigt werden. - Die Sozial- und Rentenbeiträge sind für Lehrlinge viel niedriger als für Fixangestellte - Als Lehrling erhält man nur einen Teil der Entlohnung eines qualifizierten Arbeiters oder Angestellten Um zu verhindern, dass man für dasselbe Berufsbild zweimal eine Ausbildung macht, empfiehlt es sich auf jeden Fall nach bestandener Matura den Antrag auf Befreiung von der Lehrabschlussprüfung zu stellen. Dieser Antrag kann im Internet unter www.provinz.bz.it, Abteilung 20 deutsche und ladinische Berufsbildung, Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, heruntergeladen werden. NÜTZLICHE LINKS
► Lehrlingsamt ► Abteilung Arbeit des Landes Südtirol: Arbeitsbörse mit Lehrstellen Tipps zur Jobsuche Jugendschutz am Arbeitsplatz ► Abteilung Sozialwesen des Landes ► Arbeitsunfallversicherungsinstitut (INAIL) ► Pensionsversicherungsinstitut (NISF/INPS) ► Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel ► Jugend des österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGJ) ► Jugend des deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB-Jugend)
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