ASGB-Nahrungsmittel

Die Fachgewerkschaft Nahrungsmittel vertritt die Mitglieder die in der Nahrungsmittelindustrie, den Kellereien, Sennereien und Bäckereien beschäftigt sind. Der ASGB-Nahrungsmittel verhandelt mit den Arbeitgebern über tarifpolitische Verbesserungen und berät seine Mitgliede bei arbeits-und sozialrechtlichen Fragen.

Bilaterale Körperschaft für das Südtiroler Handwerk (BKH)

Die bilaterale Körperschaft für das Handwerk wurde von den Arbeitgeberverbänden Landesverband der Handwerker (LVH) und Südtiroler Handwerkervereinigung (SHV-CNA) sowie den Landesfachgewerkschaften des Handwerkssektor und somit auch vom ASGB gegründet. Die BKH umfasst mit Ausnahme des Bau- und des Transportsektors den gesamten Handwerksbereich in Südtirol und bietet sowohl den Mitgliedsbetrieben als auch deren Beschäftigten bei Erfüllung der Vorraussetzungen interessante und nützliche Leistungen und Unterstützungen.

Überblick über die Leistungen der bilateralen Körperschaft für das Handwerk:

icon Leistungen bilaterale Körperschaft für das Handwerk - Nahrungsmittel

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Weitere Informationen sind beim zuständigen Fachsekretär des ASGB erhältlich:

Mitglied werden:

mitgliedMitgliedsantrag ASGB-Nahrungsmittel

Kontakt:

Paul Christanell
Fachsekretär ASGB-Nahrungsmittel
I-39100 Bozen
Bindergasse 30

Tel . 0471/308234
Fax  0471/308201
Mobil 335 7002400

Email : pchristanell@asgb.org