21.03.11 | Veranstaltungen

Landwirtschaftliches Arbeitslosen- und Familiengeld

ArbeitnehmerInnen der Landwirtschaft haben jedes Jahr innerhalb 31. März die Möglichkeit, das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld beim NISF/INPS zu beantragen. Gleichzeitig wird um das Familiengeld für das vorhergehende Kalenderjahr angesucht.